Geschichte

Pfahlbauer, Kelten, Römer. Sie alle hinterliessen Spuren auf dem heutigen Gemeindegebiet von Port. Unter anderem wurde in Port eine keltische Schwertklinge gefunden, welche den ältesten bekannten Schriftzug der Schweiz enthält. In spätrömischer Zeit bestand in Port ein Hafen, welcher dem Dorf seinen Namen gab.

1228 wurde Port als Dorf das erste Mal erwähnt. Ab dem 12 Jahrhundert gehörte es den Grafen von Neuenburg. Nach einigen Besitzerwechseln kam es 1398 definitiv an Bern und wurde seither von der Landvogtei Nidau verwaltet. In Port standen das Siechenhaus (Haus für Menschen mit ansteckenden Krankheiten) der Stadt Nidau und auch eine Siechenkapelle. Vom 12 bis ins 16 Jahrhundert besass Port zudem eine eigene Kirche, welche danach verschwand. Port blieb bis in die jüngere Zeit ein kleines Bauern- und Fischerdorf, welches noch 1764 nur 97 Einwohner zählte.
Der Lauf der Zihl legte traditioneller Weise die Gemeindegrenze zwischen Port und Nidau fest. Mit dem Bau des Nidau-Büren-Kanals (1868-75 im Zuge der ersten Juragewässerkorrektur) durch das damals noch unbebaute Portmoos, kam dieses als einziges Quartier auf der linken Seite des Kanals zu liegen und wurde durch eine Hängebrücke mit dem Rest von Port verbunden. Bei der zweitenn Juragewässerkorrektur wurde in Port ein Stauwehr, eine Schleuse und eine Schiffanlegestelle gebaut – so kam Port erneut zu einem Hafen.
Ab den 1950er Jahren begann der Wandel Ports zu einem Vorort der Stadt Biel. Den beidseitigen Wunsch nach einer Eingemeindung Ports genehmigte der Berner Grossrat 1950-51 jedoch nicht. Die wachsende Bevölkerung löste ab 1960 eine grosse Bautätigkeit aus. 1954 und 1968-71 wurden Schulanlagen errichtet, 1980 das ref. Matthäuszentrum. Inzwischen sind in Port auch verschiedene Unternehmen und Kleingewerbe tätig, 83% der arbeitenden Wohnbevölkerung arbeiten aber auswärts, die meisten in Biel oder Nidau.

Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D448.php

Geschichte der Entstehung der Burgergemeinden:

Bis ins 17 Jahrhundert hinein gab es in den Dörfern noch keine Gemeindeorganisation, ebenso kein persönliches Heimat – oder Burgerrecht. Dorfbewohner waren Untertanen einer Stadt oder eines anderen Herrschers.

Dies wurde im bernischen Gebiet erst in der 2. Hälfte des 17 Jahrhunderts neu geregelt. Hintergrund dazu war die bestehende grosse Armut der ländlichen Bevölkerung, welche der Staat Bern durch die Neuregelung in den Griff zu bekommen suchte.

Neu gab es in den Dörfern des bernischen Gebietes 3 Klassen von Dorfbewohnern:

  1. Den sogen. Dorfgenossen ( Besitzer von nutzungsberechtigten Gütern, Land und Häusern )
  2. Die Handwerker , die keine oder nur beschränkte Nutzung hatten.
  3. Die Hintersässer ( Zugewanderte ), sie mussten jährlich ein Hintersassengeld zahlen.

Mit den neuen Verordnungen erhielt jede damals in der Gemeinde wohnhafte Person das Heimatrecht. Zog er weg wurde ihm ein Heimatschein ausgestellt und im Notfall war das Dorf zur Unterstützung dieser Person verpflichtet. Die neu zugezogenen Personen erhielten wohl gewisse Rechte, von der Nutzung von Feld und Wald waren sie jedoch ausgeschlossen.

Diese deutliche Unterscheidung zwischen Burgern mit und Hintersässer ohne wesentliche Rechte und der daraus resultierenden grossen Unzufriedenheit führte schliesslich 1833 zur Schaffung der Einwohnergemeinde, welche dies gesamte Wohnbevölkerung vereinte.  Von nun an bestanden innerhalb der gleichen Grenzen zwei Gemeinderarten nebeneinander, Einwohnergemeinden und Burgergemeinden.

Burgergemeinde PORT

Burgergemeinde Port, Bellevuepark 26, 2562 Port